Inspektion

Inspektion in der freien Werkstatt: bleibt die Herstellergarantie erhalten?

Ja – wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Was die EU-Verordnung sagt, was ins Serviceheft gehört und wo Garantie, Gewährleistung und Kulanz sich unterscheiden.

Neuhof Meisterwerkstatt 7 Min. Lesezeit

Die Frage kommt bei uns in der Bremer Straße mehrmals im Monat: Das Auto ist drei Jahre alt, die Inspektion steht an, und in der Vertragswerkstatt kostet sie spürbar mehr. Darf man wechseln, ohne die Garantie zu verlieren?

Die kurze Antwort: ja. Die lange steht hier – samt der zwei Bedingungen, an denen es tatsächlich hängt.

Was die Rechtslage sagt

Seit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor darf ein Hersteller die Garantie nicht davon abhängig machen, dass Wartung und Verschleißreparaturen in seinem eigenen Werkstattnetz erfolgen. Freie Werkstätten haben Anspruch auf die technischen Informationen, die sie dafür brauchen.

Zwei Bedingungen musst du erfüllen:

  1. Die Wartung erfolgt nach Herstellervorgabe. Also nach dem konkreten Serviceplan für dein Modell – Intervalle, Umfänge, Öl-Spezifikation, Wechselteile.
  2. Es werden Teile in Erstausrüsterqualität verwendet. Nicht zwingend das Teil mit dem Herstellerlogo, aber ein qualitativ gleichwertiges.

Beides muss dokumentiert sein. Genau daran scheitert es im Streitfall, nicht an der Frage, welches Schild an der Werkstatt hängt.

Der Unterschied, den viele durcheinanderbringen

Gewährleistung ist gesetzlich, richtet sich gegen den Verkäufer und läuft zwei Jahre. Sie hat mit deiner Werkstattwahl nichts zu tun.

Garantie ist freiwillig. Der Hersteller sagt zu, bestimmte Defekte über einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen – zu seinen Bedingungen. Die stehen in den Garantiebedingungen, und dort lohnt ein Blick.

Anschlussgarantien, die beim Kauf zusätzlich abgeschlossen werden, sind ein eigenes Produkt mit eigenen Regeln. Manche enthalten sehr wohl eine Werkstattbindung. Wenn du so eine hast: erst lesen, dann wechseln. Das ist der eine Fall, in dem die Antwort anders lauten kann.

Kulanz ist keine Zusage, sondern eine Entscheidung im Einzelfall. Ein lückenlos geführtes Serviceheft hilft dabei erheblich – egal von welcher Werkstatt die Stempel stammen.

Was in die Dokumentation gehört

Für jede Inspektion:

  • Datum und Kilometerstand
  • Umfang der Arbeiten nach Herstellerplan
  • Verwendete Teile und Betriebsstoffe mit Spezifikation, insbesondere die Ölnorm
  • Stempel und Unterschrift

Bei Herstellern mit rein digitalem Servicenachweis kann eine freie Werkstatt nicht immer ins Herstellersystem schreiben. Dann sind Rechnung und Teilenachweis dein Beleg – aufheben, nicht wegwerfen. Für den Wiederverkauf ist das ohnehin bares Geld: Ein Fahrzeug mit lückenloser Historie bringt mehr, unabhängig davon, wer sie geschrieben hat.

Wo der Preisunterschied herkommt

Nicht aus schlechteren Teilen. Sondern aus dem Stundensatz, aus geringeren Strukturkosten und daraus, dass in freien Betrieben häufiger repariert wird, wo eine Vertragswerkstatt die komplette Baugruppe tauscht.

Der Punkt, auf den es ankommt, ist ein anderer: Die Inspektion muss den Herstellerplan wirklich abbilden. Eine „kleine Inspektion” für einen auffällig niedrigen Preis ist oft Ölwechsel plus Sichtprüfung – und damit kein Serviceumfang, der eine Garantie trägt. Frag im Zweifel, welche Position aus dem Herstellerplan enthalten ist und welche nicht.

Wie wir das machen

Wir arbeiten nach dem Serviceplan deines Fahrzeugs, dokumentieren jede Position und nennen dir den Preis vorher. Was den Umfang angeht, gibt es bei uns nur ganz oder gar nicht – eine Inspektion, die nur so aussieht wie eine, kostet dich im Zweifel die Garantie und ist damit die teuerste Variante.

Alles zum Ablauf steht auf unserer Seite zu Inspektion und Wartung.

Und die Hauptuntersuchung?

Die ist davon unabhängig und kann direkt mitlaufen: HU und AU machen wir bei uns vor Ort. Wenn ohnehin ein Inspektionstermin ansteht, ist das der günstigste Moment, beides zusammenzulegen – was der Prüfer beanstanden würde, fällt bei der Inspektion ohnehin auf. Wie die Prüfung abläuft, steht in der TÜV-Checkliste.

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt.

Verliere ich die Herstellergarantie, wenn ich nicht zur Vertragswerkstatt gehe?

Nein, sofern die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt, mit Teilen in Erstausrüsterqualität gearbeitet und alles dokumentiert wird. Das ist seit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung so geregelt. Anders liegt der Fall nur bei einer separat gekauften Anschlussgarantie – deren Bedingungen können eine Werkstattbindung enthalten.

Was muss im Serviceheft stehen?

Datum, Kilometerstand, Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie Stempel und Unterschrift der Werkstatt. Bei digitalen Servicenachweisen einiger Hersteller kann eine freie Werkstatt nicht immer direkt ins Herstellersystem eintragen – dann zählen Rechnung und Nachweis der verwendeten Teile.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich gegen den Verkäufer – zwei Jahre lang, unabhängig davon, wo du zur Inspektion gehst. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers mit eigenen Bedingungen. Kulanz ist eine Einzelfallentscheidung ohne Anspruch.

Sind die Teile in der freien Werkstatt schlechter?

Nicht zwangsläufig. Viele Originalteile werden ohnehin von Zulieferern gefertigt, die dieselben Teile ohne Herstellerlogo verkaufen. Entscheidend für die Garantie ist Erstausrüsterqualität – und die ist nachweisbar.